Flugordnung des FMC Brombachtal e.V. (Auszug)

Stand 14.03.2010

1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

2. Es muß eine in Erster Hilfe oder Sofortmaßnahmen am Unfallort ausgebildete Person anwesend sein und es muß eine Erst-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen.

3. Es muß ein Flugleiter anwesend sein (ein Vorstandsmitglied oder ein anderes Mitglied mit ausreichender Erfahrung und Ortskenntnis nach Absprache), der die Einhaltung der Flugordnung überwacht und erforderlichenfalls einschreitet.

4. Für die Zulassung zum Flugbetrieb müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a) Versicherungsschutz
b) Telekom-Genehmigung der Fernsteueranlage
c) Erlaubte Frequenz 35 MHz: auf A-Band: Kanal 61- 80 bzw. auf B-Band: Kanal 182 - 191
c) das Gesamtgewicht des Modells unter 20 kg
d) Flugtauglichkeit und Sicherheit des Modells muß gewährleistet sein.
e) Modelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein. Der Schallpegel darf bei Vollast LA = 75 dB(A) nicht überschreiten.

5. Die Flugzeiten für Modelle mit und ohne Verbrennungsmotoren sind:

werktags von 10 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang,
höchstens jedoch bis 20 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist eine Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr einzuhalten.

6. Es dürfen nicht mehr als 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor und 5 Segelflugmodelle gleichzeitig geflogen werden.

7. Zum Start sind nur Piloten berechtigt, die ihre Klammer mit Namen und Kanalnummer an die Frequenztafel gesteckt haben. Doppelbelegung ist nicht gestattet. Vor jedem Start ist das Flugmodell vom Piloten auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu überprüfen.

8. Der Start eines Modellflugzeuges muß an der Startstelle erfolgen. Der Start darf nur erfolgen, wenn die Startbahn frei von Personen und Hindernissen ist.

9. Die Piloten müssen sich vom Start bis zur Landung ihres Modells an der vom Flugleiter bestimmten Steuerstelle aufhalten und den entsprechenden Flugsektor einhalten.

10. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen ist nicht zulässig. Die Flugmodelle müssen währen des Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.

11. Die Landung eines Flugmodells muß durch den lauten Ruf ‚Landung‘ angekündigt werden. Landungen haben Vorrecht vor Starts. Notlandungen müssen durch den lauten Ruf ‚Notlandung‘ angekündigt werden. Notlandungen haben Vorrecht vor Landungen.

12. ‚Flugschüler‘ oder Gastflieger können nur zum Start zugelassen werden, wenn ein erfahrener Vereinspilot als ‚Pate‘ die Verantwortung übernimmt. Die ‚Patenschaft‘ kann im Einvernehmen mit dem Flugleiter beendet werden, wenn die Befähigung zum Alleinflug nachgewiesen wurde.

13. Gastflieger haben unaufgefordert eine Tagesgebühr von 3 Euro zu entrichten.

Wichtige Telefonnummern:

Unfall 110
Gemeinschaftspraxis Brombachtal 06063 / 1483
Vorstand 06164 / 3551 oder 0171 7442527
Erste Hilfe 06062 / 19222
Kreiskrankenhaus Erbach 06062 / 790
Giftnotruf Mainz 06131 / 19240